Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unternehmer: Danijel Ruzic | RUZIC Facility Services
Anschrift: Pernerstorferstraße 18, Tür 1, 2700 Wiener Neustadt, Österreich
Kontakt: +43 664 21 75 828 | [email protected]
Kennungen: UID ATU76803924 | GISA 40171791
Auftraggeber | Subunternehmen | Verbraucherinformation
Teil A | Leistungen für Auftraggeber
A1 Geltung und Vertragsgrundlagen
Diese Bedingungen gelten für Verträge über die in Teil A beschriebenen Hausbetreuungsleistungen zwischen Danijel Ruzic, RUZIC Facility Services (im Folgenden „wir“), und dem jeweiligen Auftraggeber. Sie werden nur Bestandteil eines Vertrages, wenn vor dessen Abschluss auf sie hingewiesen wird und der Auftraggeber die Möglichkeit zur Kenntnisnahme erhält und ihrer Geltung zustimmt. Die bloße Veröffentlichung auf der Website ersetzt die Vereinbarung nicht.
Das individuell angenommene Angebot samt Leistungsbeschreibung geht diesen Bedingungen vor. Änderungen und Zusatzleistungen bedürfen einer Vereinbarung. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich zustimmen. Bei Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.
A2 Auftraggeber bei Beauftragung durch eine Hausverwaltung
Im Angebot ist eindeutig anzugeben, ob die Hausverwaltung selbst Auftraggeberin ist oder als Vertreterin einer namentlich bezeichneten Eigentümergemeinschaft bzw. einer anderen Person handelt. Bei offengelegter wirksamer Vertretung ist der Vertretene Vertragspartner und Rechnungsempfänger; die Hausverwaltung wird dadurch nicht persönlich zur Zahlung verpflichtet. Die zuständige Kontaktperson, das Objekt und die Rechnungsanschrift werden im Angebot festgehalten.
A3 Leistungsumfang und Grenzen der Gewerbeberechtigung
Für von Hausverwaltungen betreute Wohngebäude werden ausschließlich die im Angebot bezeichneten Stiegenhäuser und Außenanlagen betreut. Mögliche Einzelarbeiten sind das Kehren und übliche Reinigen gemeinsam zugänglicher Stiegen, Podeste und Handläufe sowie das Kehren bzw. Reinigen ausdrücklich bezeichneter Gehsteige, Höfe und Parkplatzflächen. Einfache Grünpflege (Rasenmähen, Laubrechen und Gießen) wird nur bei ausdrücklicher Beauftragung erbracht.
Maßgeblich sind Flächen, Häufigkeit, Zeitfenster, Methoden und Vergütung im Angebot. Die gewöhnliche Reinigung betrifft übliche Verschmutzungen durch bestimmungsgemäße Benützung. Sonderreinigungen, gefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe, Bauendreinigung sowie Arbeiten außerhalb des vereinbarten Objekts sind nicht umfasst und werden nur übernommen, wenn sie gewerberechtlich zulässig und gesondert vereinbart sind.
Nicht angeboten werden insbesondere Büro- und Fassadenreinigung, Baum- oder Strauchschnitt, Vertikutieren, qualifizierte technische Prüfungen und Reparaturen sowie umfassende Hausverwaltung oder Facility Management. Ein Subunternehmen erweitert unsere eigene Gewerbeberechtigung nicht. Schneeräumung und Streuung sind in der laufenden Betreuung nicht enthalten; ein Winterdienst erfordert eine eigene ausdrückliche Vereinbarung über Flächen, Zeiten, Leistungsumfang und Zuständigkeiten.
A4 Vertragsschluss, Durchführung und Zutritt
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot keine Bindungsfrist angegeben ist. Der Vertrag kommt durch unsere ausdrückliche Annahme eines Auftrags oder durch beiderseitige Unterzeichnung zustande. Der Leistungsbeginn ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Wir erbringen die Arbeiten fachgerecht und unter Beachtung der vereinbarten Intervalle; ein bestimmter Tag oder eine bestimmte Uhrzeit gilt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Der Auftraggeber sorgt rechtzeitig für sicheren Zutritt zu den vereinbarten Bereichen, die erforderlichen Berechtigungen und Informationen über bekannte Gefahren, sensible Oberflächen und besondere Hausregeln. Er stellt Wasser und Strom zur Verfügung, soweit dies im Angebot vorgesehen ist. Bei versperrten oder gefährlich unzugänglichen Bereichen informieren wir den Ansprechpartner und stimmen einen Ersatztermin ab. Ansprüche wegen einer unterbliebenen Leistung richten sich nach den gesetzlichen Regeln und der Ursache der Verhinderung.
A5 Sicherheit, Beobachtungen und Schlüssel
Wir achten bei den beauftragten Arbeiten auf erkennbare Gefahren und melden festgestellte Schäden oder dringende Sicherheitsprobleme unverzüglich an den vereinbarten Kontakt; bei unmittelbarer Gefahr treffen wir zumutbare Sofortmaßnahmen. Eine allgemeine Überwachung des Gebäudes, technische Prüfung oder Übernahme sämtlicher Verkehrssicherungspflichten ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht geschuldet.
Übergebene Schlüssel, Codes und Zutrittsmedien werden nur für den Auftrag genutzt, geschützt aufbewahrt und bei Vertragsende zurückgegeben. Übergabe und Rückgabe sollen dokumentiert werden. Verlust oder missbräuchliche Verwendung melden wir unverzüglich; die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
A6 Entgelt und Zahlung
Das Entgelt und etwaige gesondert zu vergütende Materialien oder Zusatzleistungen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen; gegenüber Unternehmern wird ein Nettopreis nur dann zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet, wenn das Angebot dies klar ausweist. Ohne Vereinbarung entstehen keine pauschalen Zuschläge oder automatischen Preisänderungen.
Wiederkehrende Leistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, monatlich nach Leistungserbringung abgerechnet. Rechnungen sind binnen 14 Kalendertagen ab Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und ersatzfähigen Betreibungskosten; weitergehende Rechte bleiben nur im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen.
A7 Laufzeit und Kündigung
Einmalige Aufträge enden mit Erfüllung. Wiederkehrende Verträge laufen ohne ausdrücklich vereinbarte Befristung auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen; gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
A8 Einsatz Dritter, Mängel und Haftung
Wir dürfen fachlich und gewerberechtlich geeignete Subunternehmen für vereinbarte Leistungen einsetzen, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart ist. Vertragspartner des Auftraggebers bleiben wir; für zur Vertragserfüllung eingesetzte Personen haften wir nach den gesetzlichen Regeln.
Beanstandungen sollen möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit ein Sachverhalt geprüft und ein Mangel behoben werden kann. Eine versäumte Mitteilung lässt gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte nicht automatisch entfallen. Gewährleistung und Schadenersatz richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; insbesondere bleiben Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden nach Maßgabe des Gesetzes unberührt.
A9 Datenschutz und Schlussbestimmungen
Personenbezogene Daten werden nur nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften behandelt. Soweit eine Partei für die andere personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird vor Beginn einer solchen Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Informationen zur eigenen Datenverarbeitung werden in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereitgestellt.
Es gilt österreichisches Recht. Zwingende Schutzvorschriften für Verbraucher und zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regeln. Für Verbraucher bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gilt ergänzend die Belehrung in Teil C, sofern das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) anwendbar ist.
Teil B | Bedingungen für Subunternehmen
Dieser Teil gilt ausschließlich im Geschäftsverkehr mit selbständigen Unternehmern, die wir für konkret bezeichnete Leistungen beauftragen.
B1 Einbeziehung und Einzelauftrag
Diese Bedingungen gelten zwischen Danijel Ruzic, RUZIC Facility Services (im Folgenden „Auftraggeber“), und dem jeweiligen Subunternehmen nur, wenn sie vor Vertragsschluss übermittelt oder zugänglich gemacht und für den konkreten Auftrag vereinbart wurden. Die Bereitstellung auf unserer Website allein begründet keinen Vertrag. Ein Einzelauftrag nennt mindestens Auftragnehmer, Objekt, erlaubte Leistung, Umfang, Ausführungszeitraum und Entgelt. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Es besteht weder eine Pflicht zur Annahme weiterer Aufträge noch eine Mindestabnahme.
B2 Berechtigung und Leistungsgrenzen
Das Subunternehmen bestätigt für die Dauer des Auftrags seine erforderliche Gewerbe- bzw. Berufsberechtigung und übermittelt einen geeigneten Nachweis auf Anfrage. Es führt nur die konkret übertragenen Arbeiten aus. Unsere Aufträge an Hausverwaltungen beschränken sich auf beauftragte Stiegenhäuser und Außenanlagen in Wohngebäuden im Sinn von Teil A; Aufgaben außerhalb unserer Gewerbeberechtigung dürfen nicht allein durch Weitergabe an ein anderes Unternehmen zu unserem eigenen Leistungsangebot werden.
Zusätzliche Arbeiten, insbesondere Winterdienst, Sonderreinigungen oder Arbeiten eines reglementierten Gewerbes, dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und Prüfung der erforderlichen Befugnisse übernommen werden. Erkennt das Subunternehmen eine rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit der Ausführung, unterrichtet es uns unverzüglich und führt den betroffenen Teil nicht eigenmächtig aus.
B3 Eigenverantwortliche Ausführung und Personal
Das Subunternehmen organisiert die Durchführung eigenverantwortlich innerhalb der vereinbarten Zutritts- und Einsatzzeiten und stellt geeignete Arbeitsmittel und fachkundiges Personal, soweit der Einzelauftrag nichts anderes vorsieht. Es beachtet Hausordnung, Arbeitsschutz, umweltrechtliche Vorgaben und berechtigte Sicherheitsanweisungen am Objekt. Es sorgt selbst für die rechtmäßige Beschäftigung, Anmeldung, Entlohnung und Versicherung seiner Beschäftigten sowie für erforderliche Abgaben.
Eine bloße Bereitstellung von Personal zur Eingliederung in unsere Arbeitsorganisation ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach der tatsächlichen Durchführung. Auf begründete Anfrage werden erforderliche Berechtigungs- und Compliance-Nachweise in gesetzlich zulässigem Umfang vorgelegt.
B4 Weitere Subunternehmen
Die Weitergabe des Auftrags oder wesentlicher Teile an weitere Unternehmen bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Das beauftragte Subunternehmen bleibt uns gegenüber für die ordnungsgemäße Leistung verantwortlich und stellt sicher, dass das weitere Unternehmen über die nötigen Berechtigungen verfügt und mindestens gleichwertige Geheimhaltungs-, Sicherheits- und Datenschutzpflichten übernimmt. Zwingende Zustimmungserfordernisse des Endkunden bleiben zu beachten.
B5 Zutritt, Schlüssel und Vorfälle
Schlüssel, Zutrittsmedien und Codes werden nur an hierfür eingesetzte Personen weitergegeben, nicht kopiert und sicher verwahrt. Ihre Ausgabe und Rückgabe werden dokumentiert; nach Auftragsende sind sie unverzüglich zurückzugeben. Verlust, Beschädigungen am Objekt, Unfälle und erkennbare Gefahren sind uns unverzüglich zu melden. Bei unmittelbarer Gefahr sind zunächst erforderliche und zumutbare Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Das Subunternehmen dokumentiert seine Einsätze in dem im Einzelauftrag vereinbarten Umfang.
B6 Qualität, Beanstandungen und Haftung
Das Subunternehmen erbringt die Leistung fachgerecht, termingerecht und in dem vereinbarten Umfang. Mängel teilt es von sich aus mit und behebt sie nach den gesetzlichen Gewährleistungsregeln innerhalb angemessener Frist, soweit dies möglich ist. Festgestellte Mängel teilen wir möglichst rasch mit; zwingende und gesetzliche Ansprüche bleiben gewahrt.
Für Schäden haftet jede Partei nach den gesetzlichen Bestimmungen für ihren Verantwortungsbereich. Das Subunternehmen stellt uns von berechtigten Ansprüchen Dritter nur insoweit frei, als diese durch eine ihm zurechenbare Pflichtverletzung verursacht wurden. Eine Verpflichtung zur Übernahme fremder oder verschuldensunabhängiger Risiken wird nicht vereinbart.
B7 Entgelt, Rechnung und Dauer
Das Entgelt und die Abrechnungsart ergeben sich aus dem Einzelauftrag. Nach erbrachter Leistung, bei laufenden Einsätzen monatlich, kann eine gesetzeskonforme Rechnung gestellt werden; sie ist binnen 14 Kalendertagen nach Zugang fällig, sofern im Einzelauftrag nichts anderes vereinbart wurde. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem Gesetz. Unsere Zahlungspflicht hängt nicht vom Zahlungseingang des Endkunden ab.
Der Einzelauftrag endet mit der vereinbarten Leistung oder mit Ablauf seiner Laufzeit. Beide Parteien können ihn aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Regeln vorzeitig beenden, insbesondere bei fehlender Berechtigung oder erheblicher, nicht behobener Pflichtverletzung. Bis dahin ordnungsgemäß erbrachte Leistungen werden nach Vertrag und Gesetz abgerechnet.
B8 Vertraulichkeit und Datenschutz
Objekt-, Bewohner-, Preis-, Schlüssel- und Zugangsinformationen sind vertraulich zu behandeln, nur für die Auftragsausführung zu verwenden und gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Diese Pflicht gilt auch nach Auftragsende. Das Subunternehmen weist eingesetzte Personen entsprechend an. Datenschutzvorfälle mit Bezug zum Auftrag werden uns unverzüglich mit den verfügbaren Informationen gemeldet.
Soweit das Subunternehmen personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter verarbeitet, ist vor Beginn zusätzlich eine gesonderte Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO einschließlich der erforderlichen Regelung für weitere Auftragsverarbeiter zu schließen. Diese AGB allein ersetzen eine solche Vereinbarung nicht.
B9 Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Für Streitigkeiten zwischen Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftraggebers in Wiener Neustadt vereinbart. Zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung berührt die übrigen Bestimmungen nicht; es gelten insoweit die gesetzlichen Regeln.
Teil C | Information für Verbraucher
Die folgenden Hinweise gelten für Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen, soweit das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) auf den konkreten Vertrag anwendbar ist.
C1 Rücktrittsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Frist mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, informieren Sie uns durch eine eindeutige Erklärung über Ihren Entschluss: Danijel Ruzic, RUZIC Facility Services, Pernerstorferstraße 18, Tür 1, 2700 Wiener Neustadt, Österreich; E-Mail: [email protected]; Tel.: +43 664 21 75 828. Das ist beispielsweise per Brief oder E-Mail möglich. Zur Wahrung der Frist genügt es, dass Sie Ihre Erklärung vor Fristablauf absenden. Sie können das unten verlinkte Musterformular verwenden; vorgeschrieben ist seine Verwendung nicht.
C2 Folgen des Rücktritts
Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, erstatten wir Ihnen alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Rücktrittserklärung. Wir verwenden dafür dasselbe Zahlungsmittel wie bei Ihrer ursprünglichen Zahlung, außer wenn mit Ihnen ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; für die Rückzahlung entstehen Ihnen keine Entgelte.
Wenn Sie ausdrücklich verlangt haben, dass die Dienstleistung schon während der Rücktrittsfrist beginnt, und wir die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben, ist bei einem Rücktritt ein anteiliger Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung zu zahlen. Er richtet sich grundsätzlich nach dem Anteil der bereits erbrachten Leistung am vereinbarten Gesamtumfang.
C3 Beginn der Leistung innerhalb der Rücktrittsfrist
Soll die Leistung auf Ihren Wunsch bereits vor Ablauf der 14 Tage beginnen, fordern wir dafür ein gesondertes ausdrückliches Verlangen und Ihre Bestätigung an, dass Sie den Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung zur Kenntnis genommen haben. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss das Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen. Das bloße Lesen oder Akzeptieren dieser AGB ersetzt diese Erklärungen nicht. Bei vollständig erbrachter Dienstleistung entfällt das Rücktrittsrecht nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
C4 Muster-Widerrufsformular
Das Musterformular können Sie als PDF herunterladen, ausfüllen und per Post oder E-Mail an uns senden. Eine eindeutige Rücktrittserklärung per E-Mail ist auch ohne Formular wirksam.